Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtplanungsaus

schuss Marl zur Halde Brinkfortsheide

Soviel Bürger waren noch nie in einer Sitzung des Stadtplanungsausschuss,  wie am Donnerstag, 21.09.2017 von 16:00 Uhr  in der Ratsstube Marl. Die  Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner im Stadtplanungsausschuss  befasste sich mit der Zukunft der Halde Brinkfortsheide. Die Bürger meldeten sich lebhaft zu Wort. Es war ein Beispiel lebendiger Demokratie in Marl. Deshalb drucken wir den Protokollauszug zu  dieser Sitzung ab

Aus dem Protokoll:

Die Tagesordnungspunkte 1 und 4 werden aufgrund der großen Anzahl der
anwesenden Marler Einwohnerinnen und Einwohner zusammen behandelt.
Herr Fischer vom Regionalverband Ruhr und Herr Hager von der Ruhrkohle AG stellen anhand einer Präsentation das Thema Deponie auf der Halde Brinkfortsheide in Marl vor. Die Präsentationen sind dem Protokoll im Anhang beigefügt.
Nun eröffnet der Ausschussvorsitzende die Fragestunde für Einwohnerinnen und
Einwohner und erklärt, es können jeweils zwei Fragen gestellt werden.

1. Herr Jürgen Pfeiffer, Reiherweg 7a, 45772 Marl
Wenn nun Giftstoffe über die Halden abgebaut werden, wird das Trinkwasser immer
teurer und zusätzlich auch schadstoffbelasteter. Daher sind Pflanzen gut für das
Gleichgewicht. Die begrünte Halde in Gelsenkirchen ist ein gutes Beispiel.
Herr Hager erklärt darauf hin, das Wasser sei eines der Kernthemen bei der
Genehmigung. Zurzeit gebe es jedoch noch keine genaue Planung.
2. Frau Ingrid Dannenberg, Carl-Duisberg-Straße 8, 45772 Marl
Der Umweltschutz und die Ökologie wurden in den Vorträgen nur nebenbei
angeschnitten, was sehr schade ist. Die untertage abgebauten Stoffe sollten nicht
übertage gelagert werden. Die Ruhrkohle AG darf nur für die Umwelt unbedenkliche
Stoffe lagern, dies sollte beachtet und überprüft werden.
Herr Hager erklärt, die Planung für das Vorhaben der Halde sei noch nicht
abgeschlossen. Eine Halde sei generell nicht pflegefrei. Die Pflege führe zu Kosten
welche ausgeglichen werden müssen. Altlasten die in der Planung auffallen, werden
beseitigt und die Ökologie werde beachtet. Der Regionalverband Ruhr und die
Ruhrkohle AG arbeiten diesbezüglich eng zusammen. 

3. Herr Thieme, Marl
In einer Bürgerversammlung im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
wurde berichtet, die Halde solle als Nachnutzung zum Naherholungsgebiet ausgebaut
werden.
Herr Hager berichtet, es sollen möglichst alle Halden so übergeben werden, dass die
Übernahme für den Regionalverband Ruhr möglichst angenehm sei. Das Thema
Naherholungsgebiet auf der Halde sei bezüglich der anfallenden Kosten noch nicht
geklärt.
4. Frau Loguard, Spechtstraße 94, 45772 Marl
Muss ich mit mehr Windkraftanlagen im Bereich der Halde Brinkfortsheide rechnen?
Herr Hager führt aus, es gebe genaue Regularien, wann und wo die Errichtung von
Windkraftanlagen möglich sei. Durch bestimmte Abstandsflächen sei es möglich
Windkrafträder auf der Halde Brinkfortsheide zu errichten, jedoch gebe es diesbezüglich
seines Wissens nach keine Planungen.
5. Frau Mathilde Lüsch, Josefstraße 10, 45772 Marl
Welche Pläne gibt es für die Zukunft der Halde im Bereich Naturschutz und
Bewaldung? Und werden Zäune im Rahmen der Renaturierung aufgestellt? Welcher
Punkt spielt die größere Rolle, die Sicherheit oder die Natur?
Herr Fischer erklärt, der öffentliche Träger habe immer eine einzuhaltende
Sicherungspflicht für die Öffentlichkeit. Die Halde Rhein-Elbe sei ein Beispiel für eine
natürliche Entwicklung.
6. Frau Astrid Barth, Cheruskerstraße 4, 45772 Marl
Die angesprochenen Windkrafträder werfen entgegen der vorher versicherten
Aussagen große Schatten und haben auch eine gewisse Lautstärke. Die Halde
benötigte zu ihrer Entstehung doch eine Genehmigung. Gab es dort von Seiten der
Stadt Marl Auflagen?
Der Bürgermeister erklärt, die Stadt sei nicht die Genehmigungsbehörde. Bei einer
Änderung der Nutzung einer Halde müsse ein Planfeststellungsverfahren bei der
Bezirksregierung Münster eingeleitet werden.
Herr Hager ergänzt, die Halde wurde damals durch ein Betriebsplanverfahren
genehmigt. Dort werde festgehalten wie die Halde genutzt werden darf. Jetzt laufe ein
Abschlussbetriebsplanverfahren. Für die in Rede stehende Deponie bedarf es eines
zusätzlichen Genehmigungsverfahrens.
7. Herr Mark Walden, Droste-Hülshoff-Straße 7b, 45772 Marl
Warum überlässt man die Halde nicht der Natur? Gab es diesbezüglich bereits Studien
oder Gutachten wie lange so etwas dauert? Und was ist der Unterschied zwischen
Besitz und Eigentum in Bezug auf die Halde?
Herr Hager erklärt, an erster Stelle stehe die Gefahrenabwehr. Danach komme die
Rekultivierung. Eine Selbstüberlassung sei generell möglich, jedoch gebe es immer
Gefahren wie zum Beispiel durch Erosion. Es dürfe keine Gefahr von der Halde
ausgehen. Ein Rekultivierungsplan werde im laufenden Verfahren ebenfalls erstellt. Zur
Frage des Unterschiedes zwischen Besitz und Eigentum ist zu sagen, der 
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Regionalverband Ruhr solle Eigentümer werden. So erhalte er auch die erzielten
Einnahmen. Die Ruhrkohle AG sei dagegen solange der Besitzer wie die Bergaufsicht
bestehe.
8. Herr Oliver Brieg, Merkelheider Weg 170, 45772 Marl
Ist es so, dass die geplante Mülldeponie Brinkfortsheide die Einnahmen für die
Unterhaltung der anderen Halden erzielen soll?
Herr Hager erläutert, aus den 22 Halden sollen drei Pakete entstehen, die sich
gegenseitig finanzieren. Unter anderem gebe es dann auch ein Windpaket und ein
Deponiepaket. Momentan sei man aber noch ganz am Anfang der Planungen.
9. Herr Bernard Strahlmeier, Rebhuhnweg 16, 45772 Marl
Sehe ich richtig, dass die momentane Unterhaltung der Halde nicht weiter finanziert
werden könnte?
Herr Fischer erklärt, weder bei der Ruhrkohle AG noch bei dem Regionalverband Ruhr
seien finanzielle Mittel für die Herstellung und Unterhaltung vorhanden. Es werden
sowohl Einnahmen als auch Personal benötigt.
10. Herr Uwe Lienemeyer, Victoriastraße 102, 45772 Marl
Wie steht der Rat der Stadt Marl zu diesem gesamten Thema?
Der Ausschussvorsitzende erklärt, der Rat tagt am kommenden Donnerstag, den
28.09.2017. Die Ratssitzung sei ebenfalls für interessierte Einwohnerinnen und
Einwohner öffentlich zugänglich.
11. Frau Peigs, Rebhuhnweg 22, 45772 Marl
Mir wurde beim Kauf unseres Hauses von Seiten der Zeche erklärt, die Halde soll ein
Naherholungsgebiet werden. Durch die geplante Schadstoffdeponie erleidet unser
Grundstück eine erhebliche Wertminderung. Es handelt sich nämlich nicht nur um eine
Mülldeponie sondern um eine Schadstoffdeponie.
Herr Fischer erläutert, es werde weitgehend unbelastetes Material der
Schadstoffklassen 0 und 1 gelagert.
12. Herr Michael Kümmel, Silvertstraße 39, 45772 Marl
Ist es möglich eine Deponie auf einer bereits bestehenden Deponie zu errichten? Es
soll von Seiten der Stadt Marl dort Hausmüll deponiert worden sein, bevor die Auguste
Victoria dort ihr Material gelagert hat.
Der Bürgermeister erklärt, dies könne im Stadtplanungsausschuss nicht geklärt werden.
Herr Hager ergänzt, sollte dies der Fall sein, werde das Thema im laufenden Verfahren
behandelt oder zumindest vermerkt werden.
13. Herr Bernd Fleischmann, Herrmannstraße 30, 45772 Marl
Durch den dort gelagerten Giftmüll war die Halde bereits zeitweise für die Öffentlichkeit
gesperrt. Soll die Deponie grundsätzlich in der Nachnutzung für die Öffentlichkeit
gesperrt oder frei zugänglich sein? Und könnte ein Teil der Halde bereits frühzeitig aus
der Bergaufsicht entlassen werden?
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Herr Fischer erklärt, um die Halde für die Öffentlichkeit zugänglich machen zu können,
muss die Finanzierung für die Herstellung und Unterhaltung der Flächen geklärt sein.
Die Entlassung von Teilbereichen der Halde aus der Bergaufsicht muss im Einzelfall
geprüft werden, ist aber durchaus denkbar.
Der Bürgermeister erklärt, mit den von der Ruhrkohle AG und dem Regionalverband
Ruhr gehaltenen Vorträgen sei nun ein erster Schritt getan und die Verwaltung, die
Politik und die Marler Einwohnerinnen und Einwohnern wurden informiert. Man stehe
noch ganz am Anfang. Es sei kein Giftmüll geplant und es stehe noch nicht einmal fest,
ob überhaupt eine Deponie dort angesiedelt werde. Es solle in jedem Fall eine
Bürgerversammlung mit Experten zur Information der Bürgerinnen und Bürger im Marler
Rathaus stattfinden. Die Stadt Marl habe formal kein Mitspracherecht. Der
Bürgermeister werde dafür Sorge tragen, dass die Marler Bevölkerung informiert und
angehört werde. Der Termin für die geplante Bürgerversammlung werde rechtzeitig
bekanntgegeben.
Der Ausschussvorsitzende dankt den anwesenden Einwohnern und den Herrschaften
der Ruhrkohle AG und des Regionalverbandes Ruhr herzlich.

Ein Netzwerk Luftqualität ins Leben gerufen, ein Vorbild für die Stadt Marl !

Das wäre auch ein Vorbild für die Stadt Marl, meint Christian Thieme von der Bürgerinitiative Marl Hüls. Die Stadt Marl wird in Zukunft noch mehr durch die vielen Logistikunternehmen  die hier angesiedelt werden mit Feinstaub belastet. Das Logistikzentrum der METRO wird von 1000 LKW pro Tag angefahren. Es kommen noch  zahlreiche LKW durch Gate Ruhr in Marl Hamm dazu. Auch die zahlreichen LKW von Bertelsmann im Industrie Park Marl fahren auf der A 52 durch Marl. Diese Belastungen werden von  Politikern im Stadtrat klein geredet. Mehr Messanlagen der Bürger könnten die reale Belastung der Bürger beweisen, so Christian Thieme. 

Die Stadt Duisburg will ihre Bürger in die Überwachung der Luftqualität in ihrer Stadt einbinden. Mit einfachen, selbst zu installierenden Messtationen sollen Duisburger Daten liefern, die online gesammelt werden. Moderne, WLAN-fähige Feinstaubmessanlagen könne man schon für ca. 40 Euro kaufen, so die Stadt. Sie ruft die Bürger auf, sich so eine Messstation zu besorgen, zu Hause aufzustellen und so für ein dichteres Netz an Messstationen in der Stadt zu sorgen. Über das Netzwerk Luftqualität sollen die Bürger auch für das Thema Feinstaub sensibilisiert werden.

Das Landesumweltamt betreibt im 233 Quadratkilometer großen Duisburger Stadtgebiet bisher sieben unterschiedlich aufwändige Messstationen, die nur zum Teil ihre Daten direkt ins Netz stellen. Durch die neu erfassten Daten soll es einen besseren Überblick über die Belastung geben. Zudem stehen die Daten Interessierten im Internet zur Verfügung, u.a. über eine Kartendarstellung. In Marl gibt es viel zu wenig Messstationen

Über die Volkshochschule bietet die Stadt interessierten Bürgern Hilfe bei der Einrichtung und Nutzung der Messstationen an. Außerdem verschenkt das Umweltamt die ersten zehn Anlagen.

Luftreinhaltung ist der Schutz der Bevölkerung

Ziel der Luftreinhaltung ist der Schutz der Bevölkerung vor zu hohen Luftschadstoffbelastungen. Zum Erreichen dieses Ziels hat die Europäische Union die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie 1999/30 EG verabschiedet und der Bundesgesetzgeber Grenzwerte für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Benzol und Feinstäube (PM10) in der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung festgelegt.

Feinstaub kann tiefer in die  Lunge vordringen

Als Staub werden sämtliche in der Luft verteilten Feststoffe bezeichnet. Diejenigen Staubteilchen, die einen aerodynamischen Durchmesser großer als 10 µm aufweisen, verbleiben in den oberen Atemwegen des Nasen-Rachen-Raumes und der Luftröhre. Sie entfalten ihre Wirkung dort und werden durch Selbstreinigungsmechanismus des oberen Atemtraktes ensorgt. Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 µm (PM10) können tiefer in die Verzweigungen der Lunge vordringen. Sie werden als Feinstaub bezeichnet.

Atomkraftwerk Doel 1 in Belgien, Abschaltung durchzusetzen!

Kaum ein Tag seit Weihnachten ohne Hiobsbotschaften aus den belgischen Atomkraftwerken Doel und Tihange. Da ist es geradezu zynisch, wenn der Betreiber jedesmal beteuert, es bestehe keine Gefahr für Mensch und Umwelt. Wenn der gerade erst wieder hoch gefahrene Reaktor Doel 1 sich sofort wieder selbst abschaltet, ist das doch der Beleg dafür, dass die Anlage nicht funktionstüchtig ist.

Welche Pannen müssen noch passieren, bis die belgische Regierung oder der Atomkonzern Electrabel Konsequenzen zieht? Was wenn die nächste Panne nicht zur Notabschaltung, sondern zum GAU führt?

Doel und Tihange gehören abgeschaltet - sofort und für immer. Statt unschuldigem Achselzucken müssen Kanzlerin und Bundesumweltministerin endlich auf höchster Ebene Klartext mit der belgischen Regierung reden. Es muss geklärt werden, was Deutschland und Europa tun müssen, um die Abschaltung der Atomkraftwerke durchzusetzen. Andere Kraftwerkskapazitäten zur Sicherstellung der Versorgung gibt es reichlich in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. Da müssen sich doch Lösungen ohne Doel und Tihange finden können.

Kommt Schweinemast-Großanlage vor dem Riegefeld in Alt-Marl?

Trotz jahrelangen erfolgreichen Widerstands gegen den ekelhaften-SARIA-Gestank, wurde jetzt bekannt, das für eine Schweinemastanlage in Marl Frentrop keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei. Das heisst vor dem Riegefeld in Alt-Marl könnte eine Schweinemast-Großanlage für Schweine kommen . Die Anlage liegt meiner Meinung dann in der Hauptwindrichtung.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtsblatt des Kreises Recklinghausen
Nr. 224/2015 vom 08.12.2015
Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Az.: 70.5 G 562.0001/15/7.1.11.3

Was ist mit dem Tierwohl?

Schweine sind Gruppentiere. Es gehört zu ihrem natürlichen Verhaltensrepertoire in der Erde nach Nahrung zu wühlen, zu grasen oder ein Schlammbad zu nehmen. Sie sind intelligent, neugierig und äußerst reinlich. Gibt man ihnen die Möglichkeit, wie z. B. bei der Freilandhaltung, trennen sie ihren Liege- und Kotbereich.
Über 90 % der Schweine verbringen ihr kurzes Leben in den Intensivmastställen der konventionellen Landwirtschaft. Eng zusammengepfercht teilen sie sich einen Lebensraum, der tierfeindlicher nicht sein kann. Bis zur Schlachtung leben Mastschweine in unstrukturierten Buchten ohne Einstreu und Beschäftigungsmöglichkeiten. Verhaltensstörungen wie Schwanzbeißen und Kannibalismus sind die Folge eines nicht ausgelebten Erkundungsverhaltens. Das geringe Platzangebot lässt eine Trennung von Liege- und Kotbereich nicht zu. Die Tiere stehen auf glatten, rutschigen Spaltenböden oder liegen über ihren eigenen Exkrementen. Die schlechte Luftqualität führt zu Augen-entzündungen und Atemwegserkrankungen.
Die Tiere können in diesen Größenordnungen nicht ihrem natürlichen Verhalten gemäß untergebracht werden. Auf Betonböden und Gitterrosten entstehen schmerzhafte Entzündungen an Klauen. Der Einsatz von Antibiotika ist absehbar und er wird in neuen Größenordnungen stattfinden. Studien zeigen, dass bei Bestandsgrößen ab 500 Schweinen mehr als 80% der Tiere Träger von Antibiotikaresistenzen sind.
Allein in Deutschland werden jedes Jahr fast 60 Millionen Schweine in den Schlachtfabriken getötet. Jedes einzelne von ihnen fristet ein qualvolles Dasein in einer der vielen Schweinezucht-, Ferkelaufzucht- oder Schweinemastanlagen.

Drei Schulen in Marl erhalten Klimaschutzpreis 2015

Schülerinnen und Schüler der Haard-/Johannesschule, Käthe-Kollwitz-Schule und der Klasse 7a der Willy-Brandt-Gesamtschule freuen sich mit Ihren Schulleitungen
Schülerinnen und Schüler der Haard-/Johannesschule, Käthe-Kollwitz-Schule und der Klasse 7a der Willy-Brandt-Gesamtschule freuen sich mit Ihren Schulleitungen (Foto: Marl)

In Marl wurde der Klimaschutzpreis 2015 verliehen. In der Willy-Brandt-Gesamtschule wurden die drei ausgelobten Preise übergeben.

Viele Ideen-Interessante Projekte

Die Haard-/Johannesschule bekam für ihr Engagement zur Durchführung einer Projektwoche zum Thema „Klimakinder und Energiebündel“ den ersten Preis und damit ein Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro. Eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro bekam die Käthe-Kollwitz-Schule für die vielseitigen Aktionen rund um den Umweltschutz sowie die Projektwoche „Klimawandel- was ist das?“. Ebenfalls 1.500 Euro gingen an die Klasse 7a der Willy-Brandt-Gesamtschule. Die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule hatten sich in dem Projekt „Energiesparen an unserer Schule“ intensiv mit dem Energieverbrauch der Schule beschäftigt.

Herausforderungen des Klimawandels meistern

Die preisgekrönten Konzepte führen uns vor Augen, wie wir auch in Zukunft die Herausforderungen des Klimawandels direkt vor Ort meistern können.

Zum Klimaschutzpreis

Der Klimaschutzpreis wird jährlich für Projekte verliehen, die in besonderem Maße zur Erhaltung der Umwelt beitragen. Prämiert werden zum Beispiel Ideen, deren Ziel die Reduktion des Energiebedarfs oder die Nutzung erneuerbarer Energien ist. Die Förderung von Abfallverwertung und -vermeidung oder auch der Erhalt von Grün- und Erholungsflächen gehören ebenfalls dazu.

„Gemeine Binsenjungfer“ ist Libelle des Jahres 2016

Paarung der Gemeinen Binsenjungfer (Foto: Günter J. Loos / BUND)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Gesellschaft deutschsprachiger Odonatologen (GdO) haben die Gemeine Binsenjungfer (Lestes sponsa) zur Libelle des Jahres 2016 gekürt. Unmittelbar bedroht ist die Gemeine Binsenjungfer noch nicht, doch sind ihre Bestände vielerorts erkennbar rückläufig. Sie lebt in den verschiedensten Biotopen, benötigt dabei jedoch Gewässer mit einem stabilen Wasserstand. Stark schwankende Wasserstände sowie ein frühes oder gar komplettes Austrocknen ihrer bevorzugten Gewässer schaden ihr.

Im Zuge der Klimaerwärmung treten stark schwankende Wasserstände immer häufiger auf, insbesondere an großen Flüssen wie der Elbe oder dem Rhein. Nicht nur, dass auch deren Nebenflüsse und die Flussauen austrocknen, auch die von Libellen bevorzugten Tümpel, Teiche, Seen, Moore, Wassergräben und langsam fließende Bäche fallen häufiger trocken. Das führt dazu, dass sich die Larven der Gemeinen Binsenjungfer nicht mehr rechtzeitig zur ausge-wachsenen Libelle entwickeln und sterben. Im Südwesten Deutschlands ist bereits ein Rückgang des Vorkommens der Gemeinen Binsenjungfer nachweisbar.
„Die Gemeine Binsenjungfer ist eine Frühwarnerin vor den Auswirkungen des Klimawandels. Wie viele andere Libellen wird sie nur durch den konsequenten Schutz ihrer Lebensräume und funktionierende Gewässerbiotope zu erhalten sein“, sagte die BUND-Libellen-Expertin Nehle Hoffer.
Die Gemeine Binsenjungfer ist grün-metallisch gefärbt. Die Männchen weisen eine Blaubereifung am Anfang und am Ende des Hinterleibs auf. Sie erreichen eine Körperlänge von knapp vier Zentimetern und eine Flügelspannweite von zu 50 Millimetern. Ihr Flug ist eher langsam. Sitzen sie, dann sind ihre Flügel meist auseinandergeklappt. Die Libelle des Jahres 2016 gehört zur Familie der Binsen- oder Teichjungfern, einer Untergruppe der Kleinlibellen. Ab Mitte Mai schlüpft die Gemeine Binsenjungfer, ihre Hauptschlupfzeit ist die erste Junihälfte. Da sie eine typische Sommerart ist, liegt ihre Hauptflugzeit zwischen Ende Juni und September und kann sich bis Oktober erstrecken. Nach dem Schlüpfen vergehen etwa zwei Wochen bis zur Geschlechtsreife, dann paaren sie sich.

"Libelle des Jahres"

Seit 2011 wählen die Gesellschaft für deutschsprachige Odonatologen (GdO), der Verband der Libellenkundler, und der BUND die "Libelle des Jahres" aus, um auf die Vielfalt der Arten und ihre Bedrohung aufmerksam zu machen. "Von den 81 heimischen Libellenarten stehen 30 auf der Roten Liste und weitere fünf auf der Vorwarnliste", sagte Jürgen Ott, Haupttautor der neuen Roten Liste, die von der GdO erstellt wurde.

TOOM Baumarkt in Marl verzichtet auf Pflanzengift Glyphosat

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Die Ankündigung der Baumarktkette Toom werden von Umweltschützrn begrüßt, sämtliche Produkte mit dem Pestizidwirkstoff Glyphosat bis spätestens Ende September auszulisten. Mit diesem Schritt setzt sich die REWE Group, der Eigentümer, an die Spitze einer Bewegung und nimmt die zunehmenden Hinweise ernst, dass die Risiken des Einsatzes von Glyphosat für Mensch und Natur seit Jahren unterschätzt werden.

Angesichts der Ende 2015 auslaufenden EU-Zulassung für das umstrittene Totalherbizid hat die Entscheidung eine hohe Signalwirkung für Politik und Branche. Aus Sicht der Umweltschützer ist eine umfassende Neubewertung der Risiken des auch bei Kleingärtnern beliebten Pflanzengifts, das in Deutschland unter dem Namen „Roundup“ vertrieben wird, überfällig. Erst in den vergangenen Wochen hatte auch die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder den Bund aufgefordert, die Abgabe von Glyphosat an Privatpersonen für Haus- und Kleingärten zu verbieten.

Glyphosat ein Gift mit üblen Nebenwirkungen

Glyphosat gilt als potenziell krebserregend. Auch treten endokrine Störungen wie verminderte Fruchtbarkeit und Störungen der Embryonalentwicklung auf, wie mehrere wissenschaftliche Studien belegen. Aktuelle Monitoring-Ergebnisse zeigen zudem, dass vor allem Kleingewässer in Ackerlandschaften zum Teil deutlich mit Glyphosat-Rückständen belastet sind. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Reproduktionsfähigkeit von Amphibien und Fischen haben. Neben den direkten toxischen Effekten gefährdet die Wirkung als Breitbandherbizid auch zahlreiche andere Organismen, denn durch die Vernichtung der Wildkrautflora gehen Nahrungsquellen und Lebensräume verloren. Vor diesem Hintergrund fordern Umweltschützer eine Aussetzung der Zulassung für Glyphosat und eine umfangreiche Risikoprüfung des Wirkstoffs. Wir hofft, dass die Initiative der REWE Group Schule macht und Glyphosat möglichst rasch aus den Regalen im Baumarktsektor verschwindet.

Bienenschädliche Pestizid-Produkte müssen vom Markt genommen werden

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Der Chemiekonzern Bayer verzichtet darauf, gegen den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weiter gerichtlich vorzugehen. Am 23. Dezember 2014 war das Tochterunternehmen Bayer CropScience gegen den Umweltverband vor Gericht gezogen, weil dieser Produkte des Unternehmens als gefährlich für Bienen bezeichnet hatte. Ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom 11. März 2015 erlaubte den Umweltschützern schließlich diese Aussage. Sie habe einen „Tatsachenkern“ und sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, so die Begründung der zuständigen Richterin. Die Berufungsfrist gegen das Urteil endete inzwischen, ohne dass der Konzern Berufung einlegte.



Damit darf der BUND die Aussage, dass zwei von Bayer hergestellte Pestizid-Produkte für Bienen gefährlich sind, nun uneingeschränkt wiederholen. In dem Rechtsstreit ging es um zwei Pestizidprodukte mit dem Neonikotinoid-Wirkstoff Thiacloprid, der in wissenschaftlichen Studien als bienengefährlich bewertet wurde. Dennoch druckt Bayer auf die Verpackungen thiaclopridhaltiger Produkte wie „Schädlingsfrei Calypso“ und „Zierpflanzenspray Lizetan“ ein Logo mit dem Aufdruck „nicht bienengefährlich“. Dass Neonikotinoide Honigbienen und Wildbienen schädigen, bestätigte inzwischen auch eine Studie der Forschergruppe EASAC, die Entscheidungsträger auf EU-Ebene berät. Für negative Auswirkungen auf weitere Organismen wie Vögel und Schmetterlinge lieferte die Studie ebenfalls Beweise.



„Die Bienengefährlichkeit der Bayer-Produkte mit dem Neonikotinoid-Wirkstoff Thiacloprid ist wissenschaftlich belegt. Bayer muss sie umgehend vom Markt nehmen“, forderte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Um Bienen und andere Lebewesen zu schützen, müssen alle Pestizid-Hersteller sowie Garten- und Baumärkte den Verkauf neonikotinoidhaltiger Produkte unverzüglich stoppen. Und Bundesagrarminister Christian Schmidt muss die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde zur Rücknahme der Zulassungen für diese Produkte anweisen.“



Der BUND-Vorsitzende forderte Landwirte und Obstbauern auf, freiwillig auf Pestizide aus der Gruppe der Neonikotinoide zu verzichten. Dies sei im beginnenden Frühling während der Obstblüte von besonderer Bedeutung, weil Thiacloprid insbesondere im Raps- und Obstanbau zur Anwendung komme.

50000 fordern den Stopp von Tierfabriken, Gentechnik und TTIP.

(Foto: BUND)
 

In Berlin gingen zum fünften Mal Bäuerinnen und Bauern, Imkerinnen und Imker zusammen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern für eine grundlegend andere Agrarpolitik auf die Straße. Das Bündnis forderte von der Bundesregierung eine klare Absage an das EU-USA-Handelsabkommen TTIP, einen wirksamen gesetzlichen Schutz der Land- und Lebensmittelwirtschaft vor der Gentechnik sowie den sofortigen Stopp des weiteren Ausbaus von Mega-Ställen. Der Demonstrationszug mit rund 50000 Teilnehmern vom Potsdamer Platz zum Bundeskanzleramt wurde von einem Fahrzeugkonvoi mit mehr als 90 Traktoren angeführt.

Das „Wir haben es satt!“-Bündnis hat in den letzten Jahren viel erreicht: TTIP ist in aller Munde und 97 Prozent der Europäer lehnen mehr Macht für Konzerne ab. Bürgerinitiativen haben mit Hilfe des neuen Baugesetzes mehr als 100 Mega-Ställe verhindert. Gentechnik hat durch das Engagement einer breiten Bewegung auf unseren Äckern keinen Fuß gefasst. Doch dies sind nur die Anfänge einer dringend notwendigen Agrarwende für eine Zukunft der Landwirtschaft in bäuerlicher Hand mit Rückhalt in der Gesellschaft.
„Das EU-USA-Handelsabkommen (TTIP) dient einseitig global agierenden Konzernen und wird vielen bäuerlichen Betrieben hier und weltweit die Existenzgrundlage entziehen. Gleichzeitig drohen die Verbraucherstandards gesenkt zu werden“, sagte Jochen Fritz, Sprecher des „Wir haben es satt!“-Bündnisses. „Das heißt mehr Gentechnik im Trog und Hormonfleisch durch die Hintertür. Deswegen fordern wir von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel TTIP zu stoppen!“
Die Agrarpolitik der Bundesregierung wird von den Veranstaltern scharf kritisiert. Sie habe dazu beigetragen, dass beispielsweise seit dem Jahr 2000 mehr als Dreiviertel der SchweinehalterInnen aufgegeben haben, während Fleischkonzerne zunehmend die Tierhaltung übernähmen. Trotz eines Selbstversorgungsgrades mit Fleisch von 120 Prozent würden weiter Mega-Ställe in Deutschland genehmigt.
„Die Strategie, die Produktion immer weiter auszudehnen, was zu Dumping-Exporten auf dem Weltmarkt führt, ist gescheitert. Die Landwirtschaft in Deutschland braucht eine Zukunft jenseits von Tierfabriken und Mega-Schlachthöfen“, so Fritz. „Wenn die Bundesregierung jetzt nicht handelt, zementiert sich eine agrarindustrielle Struktur, die nicht mehr veränderbar ist. Die Zukunft liegt in der Ernährungssouveränität auf Basis regionaler Märkte.“
Der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hubert Weiger, sagte in seiner Rede bei der Abschlusskundgebung vor dem Bundeskanzleramt: „Der Protest gegen die bisherige Agrarpolitik bringt erste Erfolge. Dank bundesweit rund 250 Bürgerinitiativen wurden mehr als 100 geplante Riesen-Ställe nicht gebaut. Endlich werden artgerechte Ställe stärker gefördert und Agrarminister Schmidt hat angekündigt, gegen den überhöhten Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung vorzugehen. Noch immer profitieren Fleischkonzerne und Handelsketten davon, dass die Agrarindustrie die Produktions- und die Umweltkosten der Allgemeinheit aufbürdet. Zugleich wächst das Bewusstsein der Verbraucher über die Risiken und Nebenwirkungen der industriellen Landwirtschaft. Die Lebensmittelerzeugung in bäuerlichen und mittelständischen Betrieben muss endlich vor unfairen Wettbewerbsbedingungen geschützt werden und mehr Anerkennung finden."

„Naturschätze retten statt Landschaften plätten“

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Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. wird am Samstag auf der Demo „Wir haben es satt!“ in Berlin mit einem Traktor an dem Demonstrationszug teilnehmen.

NABU-Bundesgeschäftsführer und Biobauer Leif Miller wird diesen über einen Teil der Strecke steuern. Mit der Forderung „Naturschätze retten statt Landschaften plätten“ wird der NABU für Artenvielfalt statt Monokulturen sowie für den Lebensraum von Kiebitz, Feldlerche und Kornblume werben und vor der zunehmenden Monotonisierung der Landschaft warnen. Eine NABU-Marching-Band wird den Protestzug musikalisch begleiten.
„Der dringend notwendige Kurswechsel in der Landwirtschaft lässt seit Jahren auf sich warten, obwohl die Probleme bekannt sind. Ausgeräumte Landschaften, Artenschwund, die Belastung von Böden durch den übermäßigen Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden, Massentierhaltungen und immer wiederkehrende Futtermittel-Skandale sind die Folgen dieser von der Agrarindustrie bestimmten Politik. Minister Schmidt muss seine Politik endlich konsequent an den Herausforderungen im Bereich Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz ausrichten“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke, der auch am Samstagmittag bei der Auftaktkundgebung am Potsdamer Platz reden wird.
Tschimpke appellierte an die Bundesregierung, angesichts der aktuellen Diskussion um die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA ein klares Signal für eine ökologische Landwirtschaft zu setzen und den Schutz regionaler Produkte zu stärken, anstatt sie aufzuweichen. „Jetzt geht’s um die Wurst: Eine weitere Globalisierung der Land- und Ernährungswirtschaft ist aus Sicht der Verbraucher nicht akzeptabel“, so Tschimpke. Mit Sorge beobachte der NABU auch die Entwicklung, dass Ackerland immer mehr zum Spekulationsobjekt verkommt und kleinere, ökologische Landwirte keine Flächen mehr pachten könnten. Eine stärkere Regulierung des Bodenmarkts sowie eine Neuausrichtung der Agrarstrukturpolitik müsse daher auch von der Bundesregierung vorangetrieben werden.

Naturschutzverbände kritisieren Entwurf des Landesentwicklungsplans

Dirk Jansen, BUND-Geschäftsleiter (Foto: BUND NRW)

Die nordrhein-westfälischen Natur- und Umweltschutzverbände haben bei der Landesregierung eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) eingereicht.

Darin sparen der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und der Naturschutzbund Deutschland (BUND) nicht mit Kritik. Insgesamt werde das Ziel, die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltig zu sichern, deutlich verfehlt. Nach Ansicht der Verbände mangelt es dem Entwurf in vielen Bereichen an Zielgenauigkeit und Regelungsdichte. Nur an wenigen Stellen treffe der LEP die notwendigen verbindlichen Vorgaben für die Regionalplanung.
Deutliche Defizite sehen die Naturschutzverbände auch im Bereich des Naturschutzes und des Biotopverbundes. Die Landesregierung habe es versäumt, die erforderlichen naturschutzfachlichen Grundlagen mit in die Landesplanung einfließen zu lassen. „Die Möglichkeiten zum Schutz der Biodiversität werden nicht ausgeschöpft“, mahnt der NABU-Landesvorsitzende Josef Tumbrinck. „Es fehlen klare Vorgaben für Gebiete zur Sicherung der biologischen Vielfalt und zum Artenschutz. Dabei bleibt die Landesregierung teilweise hinter den Regelungen des LEP aus 1995 zurück.“ Ambitionierte raumplanerische Vorgaben für mehr Gewässer- und Auenschutz seien ebenso Mangelware wie konkrete Ziele zur Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Positiv sehen die Naturschutzverbände das Ziel der Landesregierung, das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2020 auf 5 Hektar und langfristig auf "Netto-Null" zu reduzieren. „Das 5-Hektar-Ziel muss aber dringend konkretisiert werden“, fordert Mark vom Hofe, Landesvorsitzender der LNU. „Siedlungsflächenreserven ohne Bedarfsnachweis müssen zurückgenommen, die Wiedernutzung von Brachflächen und ehemals militärisch genutzter Bereiche als Ziel verankert werden. Die Standorte für flächenintensive Großvorhaben sind zu streichen, ebenso wie interkommunale Gewerbegebiete inmitten des Freiraums.“ Darüber hinaus müssten neue Gewerbeflächen an die Voraussetzung eines vorhandenen oder verbindlich geplanten Bahnanschlusses gekoppelt werden.

BUND, LNU und NABU fordern die Landesregierung auf, den Entwurf des Landesentwicklungsplans grundlegend nachzubessern. Die Chance, mit anspruchsvollen landesplanerischen Vorgaben für die nächsten 20 Jahre zu einer Versöhnung von Ökologie und Ökologie beizutragen, dürfe nicht versäumt werden.
Der in der letzten Ratssitzung von der politischen Mehrheit des Rates durchgewunkene Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) wird von der Bürgerliste heftig kritisiert.
WIR für Marl hat in der Ratssitzung die völlig rückwärtsgewandte Stellungnahme der Stadt Marl abgelehnt, die wiedermal die alte Leier wiederholte, nach mehr Gewerbegebieten.

Ein integriertes Klimaschutzkonzept für Marl erarbeitet

 

In den vergangenen Monaten wurde unter der Federführung des Büros IfR Institut für Regionalmanagement und Dr. Grauthoff Unternehmensberatung für Energie und Umwelt ein integriertes Klimaschutzkonzept für Marl erarbeitet.

Vorgelegt wird hier ein Konzept, dass den vielfältigen Aktivitäten Gewicht und Richtung gibt. Kern des Konzeptes kann und wird es nicht sein, dass die Stadt selbst eine Vielzahl von Investitionen stemmen wird. Vielmehr sollen Mittel für Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit eingesetzt werden, um auf diese Weise eine Plattform für den Klimaschutz zu schaffen.
Klimaschutz muss auch auf kommunaler Ebene betrieben werden. Lokal kann das Klimaschutzkonzept viel dazu beigetragen Marl lebenswerter zu gestalten. Diesen wichtigen Schritt will die Stadt Marl nun tun und hat dazu ein Klimaschutzkonzept entwickelt.
Damit wird genau der Weg beschritten, den WIR für Marl seit Jahren fordert und der ein Schwerpunkt unserer kommunalpolitischen Arbeit in Marl darstellt. WIR freut sich das unsere Anregung die wir in der Diskussion gegeben haben positiv aufgenommen wurden.
Klimaschutz ist dabei ein Handlungsfeld, das nicht trotz knapper Kassen, sondern wegen der schwierigen Haushaltslage vorangetrieben werde sollte. Es legitimiert sich aus den zu erwartenden wirtschaftlichen positiven Ergebnissen. Untersuchungen zur Wertschöpfung zeigen, dass jeder Euro Beraterleistungen ein Mehrfaches an Investitionskosten bewirkt.
Beim Thema Klimaschutz geht es daher auch um Arbeitsplätze, Lebensqualität und die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Klimaschutz bedeutet eine Investition in die Zukunft unserer Stadt, meint WIR für Marl. Das vorliegende Konzept benennt Möglichkeiten, soll die Stadtgesellschaft dazu auffordern sich zu beteiligen und ist als Richtungsvorgabe unerlässlich.

Eine Empfehlung der Gutachter ist die Einstellung eines Klimaschutzmanagers.


Im Rahmen der genannten iKlimaschutzinitative des Bundesministeriums für Umweltschutz (BMU) wird zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten auch ein sog. Klimaschutzmanager für drei Jahre gefördert. Die Förderquote beträgt bis zu 95 %, wobei für die Stadt Marl als Stärkungspaktkommune der ersten Stufe die höchstmögliche Förderquote beantragt wird. Der erforderliche Eigenanteil soll aus dem Energiefond bereitgestellt werden.
Klimaschutz ist dabei ein Handlungsfeld, das nicht trotz knapper Kassen, sondern wegen der schwierigen Haushaltslage vorangetrieben werde sollte. Es legitimiert sich aus den zu erwartenden wirtschaftlichen positiven Ergebnissen. Untersuchungen zur Wertschöpfung zeigen, dass jeder Euro Beraterleistungen ein Mehrfaches an Investitionskosten bewirkt.
Beim Thema Klimaschutz geht es daher auch um Arbeitsplätze, Lebensqualität und die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Klimaschutz bedeutet eine Investition in die Zukunft unserer Stadtrat, sagt die Fraktion Bürgerliste WIR für Marl im Stadtrat. Das vorliegende Konzept benennt Möglichkeiten, soll die Stadtgesellschaft dazu auffordern sich zu beteiligen und ist als Richtungsvorgabe unerlässlich.
Grundlage für die Tätigkeit des Klimaschutzmanagers ist ein förderrelevantes Arbeitsprogramm für drei Jahre. In einem ersten Schritt zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes wird daher ein Maßnahmenprogramm 2014 bis 2017 aufgestellt, das auf der Basis der Empfehlungen des Konzeptes entwickelt wird und sich an den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten einer Stärkungspaktkommune orientiert.

Umweltschützer werfen Grünen "Kniefall " vor, Brief von Greenpeace, BUND, Deutsche Umwelthilfe, Naturfreunden, urgewald und Campact

In einem offenen Brief an die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen haben fünf Umweltverbände und das Kampagnennetzwerk Campact der Partei einen "beispiellosen Kniefall" vor der Kohlelobby vorgeworfen. "Ihr versteht Euch als Vorreiter für konsequenten Klimaschutz und als Verteidiger der Energiewende. Dieses Versprechen habt ihr nach der Bundestagswahl nochmals bekräftigt. Wir fragen uns, warum löst Ihr es nicht ein?"

, heißt es in dem offenen Brief, der von Greenpeace, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutschen Umwelthilfe, den Naturfreunden Deutschland, urgewald und Campact unterzeichnet wurde. Der Brief wurde am Freitag per Email an die Bundes-, Landes- und Fraktionsvorsitzenden der Grünen versendet und am Samstag in der Taz als Anzeige veröffentlicht.
Anlass ist die Sondererlaubnis der rot-grünen Regierung in Nordrhein-Westfalen für das gerichtlich gestoppte Kohlekraftwerk Datteln IV, von geltendem Planungsrecht abweichen zu dürfen. "Mit bis zu 8 Millionen Tonnen jährlichen CO-2- Emissionen ist Datteln IV der größte Steinkohleblock Europas und ein Klima-Killer erster Klasse. Jahrzehntelang würde das Kraftwerk schmutzigen Kohlestrom in die Netze leiten und die Energiewende torpedieren. Wir fragen Euch: Ist Klimaschutz für Euch nur ein brauchbares Thema für Wahlkampf- und Oppositionszeiten? Oder seid Ihr auch bereit, für die Energiewende zu kämpfen, wenn Ihr Regierungsverantwortung tragt?"
Weiter heißt es in dem Brief: "In den nächsten Monaten könnt Ihr den fatalen Eindruck, der mit Eurer Datteln-Entscheidung entstanden ist, korrigieren: Union und SPD planen einen Frontalangriff auf die Bürger-Energiewende." Da die Grünen in sechs, bald in sieben Bundesländern an der Regierung beteiligt sei, liege es auch in deren Hand, ob dieser Angriff abgewehrt werden könne.

Marl: Kanäle, Abwasserleitungen, müssen funktionsfähig und dicht sein

 

Der nordrhein-westfälische Landtag hat einer Verordnung der Landesregierung zugestimmt, mit der die Anforderungen an die Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Mit dieser Verordnung ist Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen.

„Die bundesgesetzliche Vorgabe, dass Kanäle funktionsfähig und dicht sein müssen, gilt für alle und somit auch in NRW“.


Allerdings hat sich die Regelung der früheren Landesregierung mit starren Fristen für eine Prüfung auf Dichtheit als bürgerunfreundlich und nicht praktikabel erwiesen. NRW schafft jetzt mit der Novellierung Erleichterungen, ohne den Anspruch an einen umfassenden Boden- und Gewässerschutz zu schwächen. Wasser ist eine elementare Ressource und eine unverzichtbare Grundlage für das Leben von Mensch, Flora und Fauna. Es ist daher erforderlich, Grund- und Oberflächengewässer nachhaltig zu schützen.

Folgende Punkte werden durch die Verordnung neu geregelt:

1. Die Verordnung stellt klar, dass nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet ist, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überwachen. Das WHG gilt uneingeschränkt für alle Bundesländer, auch für Nordrhein-Westfalen. Die Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen richten sich grundsätzlich nach den bundesweit allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form der DIN 1986 Teil 30 und der DIN EN 1610.
2. In Wasserschutzgebieten werden für die Erstprüfung von Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden die erstmaligen Prüffristen bis zum 31. Dezember 2015 beibehalten. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31. Dezember 2020 geprüft werden.
3. Wird ein Wasserschutzgebiet neu ausgewiesen, so muss die Erstprüfung innerhalb von sieben Jahren nachgeholt werden.
4. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind weiterhin bis spätestens zum 31. Dezember 2020 solche bestehenden Abwasserleitungen zu prüfen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen.
5. Für andere private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden keine landesrechtlichen Vorgaben gemacht. Die Kommunen können allerdings ihrerseits durch Satzung festlegen, innerhalb welcher Frist, je nach Anforderung der örtlichen Abwasserkonzeption, eine Bescheinigung über das Ergebnis einer Prüfung vorzulegen ist.
6. Ergibt sich nach der Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, so sind große Schäden kurzfristig sanieren zu lassen. Bei mittleren Schäden (Schadensklasse B) ist eine Sanierung innerhalb von zehn Jahren durchzuführen. Geringe Schäden müssen nicht saniert werden.
7. Mit der Rechtsverordnung werden auch die Qualifikationsanforderungen an die Prüfenden festgeschrieben. Die Anerkennung dieser Sachkundigen kann widerrufen werden, wenn die Sachkunde nicht mehr vorliegen oder der Sachkundige die für seine Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
8. Die Städte und Gemeinden sollen weiterhin in ihrer örtlichen Kompetenz die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über die Durchführung der Funktionsprüfung unterrichten und beraten sowie durch Satzung unter bestimmten Voraussetzungen Fristen für die erstmalige Prüfung festlegen und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.

Drei Bienen gefährdende Pestizide für zwei Jahre vom Markt.

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(Foto: Naturbildarchiv Günter)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die deutschen Landwirte aufgerufen, das ab Dezember europaweit für zunächst zwei Jahre geltende Anwendungsverbot für drei Bienen gefährdende Pestizide einzuhalten. Dabei handelt es sich um die sogenannten „Neonikotinoide“ mit den chemischen Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Diese Pestizide seien mitverantwortlich für das Sterben von Bienenvölkern und den Verlust der Artenvielfalt bei Insekten und Vögeln, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Bislang seien sie flächendeckend zur Behandlung von Raps- und Zuckerrübensaatgut eingesetzt worden.

„Das zweijährige Verbot ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von Bienen, Insekten und Vögeln“, sagte Weiger. „Die Entscheidung der EU-Kommission, die drei Neonikotinoide vom Markt zu nehmen, eröffnet vielen Tierarten die Chance, sich wenigstens teilweise von den Wirkungen der hochgiftigen Insektizide zu erholen. Wegen der großen Gefährlichkeit der Neonikotinoide für Insekten und Vögel fordern wir als nächsten Schritt ein generelles Verbot dieser Agrarchemikalien“, sagte der BUND-Vorsitzende.
„Studien belegen, dass die von Bayer CropScience, Syngenta und BASF produzierten Neonikotinoide bei Bienen zu Verhaltensstörungen führen. Dazu gehören Flug- und Navigationsprobleme, aber auch reduzierte Fähigkeiten zur Nahrungssuche und eine verminderte Reproduktion der Bienenvölker“, sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Neonikotinoide seien nicht nur für Bienen gefährlich, sondern hätten auch einen erheblichen Anteil am Verschwinden vieler Vogelarten in Agrarregionen. Die Pestizide töteten Insekten in großer Menge, die dann für die Vögel nicht mehr als Nahrung zur Verfügung stünden.
„Auf gefährliche Pestizide kann ohne Weiteres verzichtet werden, wenn Agrarpflanzen nicht mehr in Monokulturen angebaut werden“, sagte Brückmann. „Die Landwirte müssen gesetzlich verpflichtet werden, vernünftige Fruchtfolgen einzuhalten. Dadurch werden Schädlinge auf dem Acker optimaler bekämpft als mit der chemischen Keule“, so Brückmann.

Gebühren für Müll und Abwasser in Marl werden um 5 Prozent im Jahr 2014 erhöht

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Der Betriebsausschuss ZBH, Vorsitzender Robert Heinze FDP, wird die Gebühren für 2014 neu festlegen. Müll und Abwasser werden teurer.

Die Steigerung resultiert aus dem weiter zu erwartenden Rückgang des aufgestellten Behältervolumens(+0,9%) sowie aus einem höheren Gebührenbedarf (+4,0 %), der nur zum Teil auf Kostensteigerungen(+1,6 %), aber auch auf der Verrechnung eines geringeren Guthabens aus der Gebührenausgleichsrücklage (+2,4 %) zurückzuführen ist.
Die „eigentlichen“ Gebührensätze ohne Berücksichtigung von Mitteln der Gebührenausgleichsrücklage würden 6,3 % (= 11,59 € je 120 l Gefäß) höher ausfallen. Das schreibt die Verwaltung als Begründung in einer Vorlage.
Die Abfallentsorgungsgebühren 2014 liegen damit 4,9 % über den derzeit geltenden Gebührensätzen.
Auch die Gebühren für Abwasser werden um 5% angehoben
Die Steigerung resultiert aus einem höheren Gebührenbedarf, der sich hauptsächlichdadurch ergibt, dass in 2014 keine Mittel aus der Gebührenausgleichrücklage verrechnet werden können, so die Verwaltung.Die Schmutzwassergebühr 2014 liegt damit 0,11 €/m3 (+5,0 %) über den derzeitigen Gebührensatz.
Der Städtische Haushalt 2013 wurde erst genehmigt, durch eine Gewinnabführung in Millionenhöhe aus dem ZBH ,die von SPD,CDU, FDP und bum im Stadtrat beschlossen wurde. Die Forderung der Bürgerliste diese Gewinne lieber für die Entlasstung der Gebührenzahler zu verwenden, lehnte die Große Koalition ab.
Die Fraktion Bürgerliste WIR für Marl lehnt im Stadtrat diese Mehrbelastung, durch die Gebührenerhöhung, für die Bürger ab.

Zustand der Seen und Teiche in Marl verbessern!

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Die Werbung bei Besuchern und Einwohner unserer Stadt durch die Schönheit und die Sauberkeit der Parkanlagen sollte nicht unterschätzt werden.

Angeregt durch kritische Bürger hat es mehrere Besichtigungen von den Gewässern und deren Umfeld gegeben.
Die Stadt Marl hat,
1. den City See in der Stadtmitte, vor dem Rathaus
2. den See im Volkspark
3. den Teich an der Loemühle
4. den Teich im Gänsebrink.

Besonders der Teich im Gänsebrink fiel durch unangenehmen Geruch auf.
Herr Kisker, sachkundiger Bürger der Bürgerliste WiR für Marl machte dies zum Thema im zuständigen Ratsausschuss ZBH und Grünflächen. Er schilderte, im Umfeld der Seen und Teiche seien häufig Verschmutzungen und Müll vorzufinden.
In der Debatte wurde erklärt, dass der ökologische Zustand der Gewässer, mit Ausnahme des Teiches am Gänsebrink, ausreichend ist.
Baudezernent Seckler erklärte, mit der Verbesserung des ökologischen Zustandes des Teiches im Gänsebrink seien größere Baumaßnahmen/Erdbewegungen verbunden. In dem betroffenen Bereich wäre auch eine Altlast - eine ehemalige Deponie - vorhanden, die im Zuge der Maßnahme mit saniert werden müsse. Aus diesem Grund sei mit sehr hohen Kosten zu rechnen. Von der dort befindlichen ehemaligen Deponie gingen derzeit aber keine Gefahren aus, so dass man dort nicht zwangsläufig tätig werde müsse.
Der Antrag von WiR zur Erstellung eines Konzeptes, welches die Sauberkeit
und ökologische Beschaffenheit der städtischen Seen und Teiche in Zukunft sicherstellt, fand im Ausschuss keine Mehrheit.
Eine entsprechende Dienstanweisung zu erlassen, mit regelmäßige Kontrollen
in festen Zeitabständen, wurde ebenfalls abgelehnt.

Der mit hohen Kosten sanierte City See wird auch belastet durch Fütterungen mit Brotresten, die trotz aufklärender Schilder dort stattfinden.

Deshalb füttern wahre Tierfreunde Wasservögel nicht!


Ein See ist ein komplexes und vielfältiges Ökosystem. Ein Ökosystem wird von der Lebensgemeinschaft, also alle Lebewesen eines Lebensraums, und dem Lebensraum selbst gebildet.

Unsere Wasservögel sind Wildtiere, die hervorragend allein zurechtkommen und in der Natur genügend zu fressen finden. Sie benötigen deshalb kein Fast Food aus Menschenhand. Denn nichts anderes ist das Brot für die Vögel, deren Mägen von der Natur auf an Balaststoffen und Rohfasern reiches Futter eingerichtet sind. Wenn Wasservögel mit dem Fast Food Brot gefüttert werden, dann nehmen sie damit viel Energie auf, verbrauchen aber viel weniger als zur sonst üblichen Nahrungssuche. Durch diesen täglichen Energieüberschuss außerhalb von Zeiten extremen Frostes und zugefrorener Gewässer werden sie fettleibig. Auch Tiere sind bequem, wenn sie die Nahrung mundgerecht serviert bekommen. Dabei sind die Wasservögel von Natur aus so veranlagt, so viel zu fressen, wie sie können, bis Kropf und Magen voll sind. Sie merken dabei gar nicht den Unterschied im Energiegehalt der Nahrung.



Wahre Tierfreunde füttern Wasservögel nicht!

Das füttern mit Fast Food ist vielmehr Tierquälerei, auch wenn es den Vögeln zu gefallen scheint. Auch wenn es nicht ganz so extrem ist, ist es doch etwas mit dem Stopfen von Gänsen zu vergleichen. Dadurch will man eine total verfettete Gänseleber erzielen, damit die Pasteten dem Menschen schmecken. Doch die Tiere leiden darunter, wissen aber nicht warum.

Billigtankstellen suchen? Nicht gut für Portemonnaie und Umwelt

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Laut Medienberichten soll in Kürze die seit längerem angekündigte Meldestelle für Benzin- und Dieselpreise starten. Dann können Autofahrer über Smartphones und eventuell auch mit neuen Navigationsgeräten aktuelle Spritpreise der Tankstellen in ihrer Region abrufen. Dies soll ihnen ermöglichen, die preiswerteste Tankstelle in ihrer Umgebung zu finden.

Die Einsparung bei einer unter Umständen entlegenen Tankstelle ist jedoch oft geringer als gedacht. Denn wenn man von den sogenannten Vollkosten des Fahrens ausgeht – darin sind die Betriebskosten, sonstige Fixkosten, die Kosten für Reparatur und Wartung und der Wertverlust des Autos enthalten – kostet jeder gefahrene Kilometer zwischen 40 und 60 Cent. Hat man beispielsweise eine um drei Cent billigere Tankstelle gefunden und tankt man dort 50 Liter, so würde man dabei 1,50 Euro sparen. Bereits bei einer Entfernung von zwei Kilometern einfacher Strecke würde sich die Fahrt dorthin nicht mehr lohnen – von den dabei ausgestoßenen Schadstoffen und dem zusätzlichen Verkehr einmal abgesehen.

Mobil ohne Auto: Fahrrad, Bus und Bahn


Wer wirklich sparen möchte, dem empfiehlt WIR für Marl, das Auto so oft wie möglich stehen zu lassen. Das schont nicht nur das Portemonnaie, sondern auch die Umwelt. So lassen sich Kurzstrecken gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigen. Wegen erhöhter Schadstoffemissionen ist eine Autofahrt gerade bei kurzen Strecken am umweltschädlichsten. Direkt nach dem Start ist der Kraftstoffverbrauch am höchsten. Erst nach etwa vier Kilometern ist der Motor betriebswarm und der Verbrauch geringer.

Bei längeren Strecken ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) die beste Wahl. Fahrten mit dem ÖPNV sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern oft auch schneller als mit dem Auto, weil die Parkplatzsuche wegfällt. In Regionen, in denen der ÖPNV wenig ausgebaut ist gibt Car-Sharing-Angebote – dabei werden Autos untereinander geteilt – zu nutzen oder sich zu Fahrgemeinschaften zusammenzuschließen. Letzteres ist auch über Mitfahrzentralen im Internet möglich. Für weitere Reisen sind Bahn oder Fernbusse umweltfreundliche Alternativen zum Auto.

Mehrheit der Deutschen gegen „Biosprit“-Förderung und Beimischungszwang

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Mehr als zwei Drittel der Deutschen lehnen derzeit die politische und finanzielle Förderung von Agrosprit ab. Nur etwa jeder fünfte vom Meinungsforschungsinstitut forsa befragte Bundesbürger befürwortet die weitere Förderung von Kraftstoffen, die aus Ackerfrüchten produziert werden.
 

Dass Agrosprit mittlerweile allen Kraftstoffarten beigemischt wird, findet ebenfalls nur etwa jeder fünfte richtig. Fast vier Fünftel der Deutschen lehnen den Beimischungszwang ab und sind der Meinung, Autofahrer sollten selbst entscheiden können, ob dem Kraftstoff Agrosprit beigemischt ist oder nicht. Diese Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Umfrage bei über 1000 Bundesbürgern veröffentlichte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).
 
„In der EU sollen 2020 zehn Prozent der im Verkehrssektor eingesetzten Treibstoffe aus regenerativen Quellen stammen. Dabei soll der Einsatz von Agrosprit angerechnet werden können. Der Anbau von Pflanzen zur Agrospritproduktion treibt aber nicht nur die Preise für Nahrungsmittel in die Höhe, die Klimabilanz der meisten Agrokraftstoffe ist auch negativ. Es ist ökologisch und sozial nicht vertretbar, die Erzeugung und den Einsatz von Agrosprit weiter zu fördern“, sagte die BUND-Agrarexpertin Kathrin Birkel.
 
Die Förderung des Einsatzes von Agrotreibstoffen ermögliche es außerdem Autoherstellern, die Anwendung von Spritspar-Techniken auf die lange Bank zu schieben. Vor allem deutsche Hersteller favorisierten weiterhin große, schwere und spritfressende Fahrzeuge, deren klimaschädliche Auswirkungen unter dem Deckmantel des Einsatzes von sogenanntem „Biosprit“ verschleiert würden, kritisierte Birkel.
 
Das EU-Parlament habe bei seiner Abstimmung am 11. September in Straßburg Gelegenheit zur Kehrtwende, sagte die BUND-Agrarexpertin. Derzeit sehe es jedoch noch so aus, dass vor allem Abgeordnete konservativer Parteien gegen die geplante Begrenzung des Einsatzes von Agrosprit stimmen würden. Die Agrosprit-Industrie laufe ebenfalls seit Monaten Sturm gegen eine Deckelung der eingesetzten Mengen.
 
 WIR für Marl meint: Essen gehört nicht in den Tank, das verschärft den Hunger in den armen Ländern. Das erhöht die Preise für Grundnahrungsmittel.
Er ist ökologisch und sozial nicht vertretbar.
 

WIR für Marl fordert unabhängige Überprüfung der Einlagerung bergbaufremder Abfälle in Steinkohlenbergwerken in Marl

 

 

 

In den 90er-Jahren hat die damalige SPD-Landesregierung in Nordrhein-Westfalen nach Entsorgungsmöglichkeiten für Sondermüll gesucht. In vielen Kommunen wurde über die Notwendigkeit neuer Sonderdeponien debattiert. In dieser Zeit wurde durch NRW-Landesregierung und den Zechenbetreiber dann eine Idee in die Tat umgesetzt, die nach Angaben des Kohlekonzerns RAG (ehemals Ruhrkohle AG) bereits Anfang der 80er-Jahre entstanden war, die "Verbringung von Reststoffen unter Tage".

Nachdem erste Berichte bei Umweltschützern in diesem Jahr auftauchten stellte die Bürgerliste WIR für Marl bereits Anfang September eine Anfrage an den Marler Bürgermeister Werner Arndt zu diesem Sachverhalt.
Der Bürgermeister klärt mit der Ruhrkohle AG, den Bergbautreibenden und den zuständigen Bergbehörden die folgenden Fragen:
1. Wurde in den Steinkohlebergwerken in Marl Sondermüll gelagert?
2. Wurden in den Steinkohlebergwerken in den Städten um Marl herum, z.B. Gelsenkirchen (und Polsum), Sondermüll gelagert?
3. Stehen die Bergwerke zwischen Kamp-Lintfort am Niederrhein, Ruhrgebiet und Dortmund/Hamm untereinander in physikalischer Verbindung?
4. Kann es sein, dass es sich hier um eine große geologisch und wasserwirtschaftlich zusammenhängende Landmasse handelt, die wie eine riesige Anordnung von miteinander verbundenen kommunizierenden Röhren in Verbindung stehen und über unterirdische Strömungen den wässrigen Inhalt der Giftlager der Bergwerkeuntereinander austauschen?
5. Besteht die Gefahr, dass Grundwasserleitern mit diesen Giften kontaminiert werden?
6. Welche Risiken und langfristigen Umweltauswirkungen des untertägigen Versatzes von gefährlichen toxischen Sonderabfällen existieren tatsächlich?
Bis heute gabs auf diese Fragenvon der Stadt Marl keine Antwort.
Jetzt haben Fragen die Landesregierung erreicht, die die Sicherheit der in den Bergwerken eingeschlossenen bergbaufremden Abfälle betreffen. Die Landesregierung will diesen Fragen nachgehen. Klarheit soll es darüber geben, ob durch frühere bergbaufremde Einlagerungen eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen könnte.
In diesem Sinne soll eine Überprüfung mit folgenden drei Kernpunkten stattfinden:
1. Wie sind die Grundannahmen, die Basis der damaligen Entscheidungen gewesen sind, heute fachlich zu bewerten?
2. Sind aktuell und künftig Gefährdungen insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke zu befürchten? Welche Maßnahmen müssten ggf. ergriffen werden, um diesen zu begegnen?
3. Wie muss das Monitoring erweitert werden, um ggf. auftretende Gefährdungen frühzeitig zu erkennen?

Die Bürgerliste Wir für Marl fordert: Der Schutz von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Deshalb müssen wir allen potenziellen Gefahrenquellen durch die Einlagerung schwerbelasteter Abfälle in Bergwerken auf den Grund gehen und für Transparenz sorgen.“

Die Einlagerung mit bergbaufremden Abfällen in Steinkohlebergwerken in Nordrhein-Westfalen erfolgte nach vorliegenden Unterlagen im Wesentlichen im Zeitraum von Mitte der 80er-Jahre bis 2006. Der Versatz in untertägige Hohlräume wurde zum damaligen Zeitpunkt als eine Verwertungsmöglichkeit für industrielle Massenstoffe angesehen. Insgesamt wurden in dem oben genannten Zeitraum rund 1,6 Millionen Tonnen bergbaufremder Abfälle in elf Steinkohlenbergwerken eingelagert.
Bei der noch ausstehenden Auswertung weiterer Informationen wollen die Behörden auch überprüfen, ob der bislang festgelegte Parameterumfang insbesondere für die Überwachung der Grubenwassereinleitungen erweitert werden muss.
Daneben werden die Behörden die analytische Überwachung der an verschiedenen Wasserhaltungen gehobenen Grubenwässer und der Einleitstellen in die Vorfluter fortsetzen.

Im Marler Gänsebrink ist eine Altlast ( eine ehemalige Deponie) vorhanden, die saniert werden muss

Im Kulturausschuss hatte der Vorsitzende, Karl-Heinz Dargel, von seinem Besuch im Gänsebrink berichtet. Der Park ist in einem erschreckenden Zustand, der Teich verschlammt und die Skulpturen angegammelt. Klaus-Peter Lauche (Kulturkoordinator der Stadtverwaltung) bestätigte Dargels Eindruck.
Es gab allgemein eine Bestätigung über den schlechten Zustand im Gänsebrink.

Seit Jahren hatte WIR für Marl immer wieder auf die Zustände im Gänsebrink hingewiesen.

Es wurde für die Pflege der Grünanlagen dringend notwendiges Personal eingespart und der Pflegestandard gesenkt. Die Wege sind seit Jahren in einen beklagenswerten Zustand, Ruhebänken wurden abmontiert, der Teich wurde vom Bach abgebunden und zum geruchsintensiven Becken
Die Bürgerliste WiR beantragte bereits im September 2012 die Erstellung eines Konzeptes, welches die Sauberkeit und ökologische Beschaffenheit der städtischen Seen und Teiche sicherstellt.
Die Verwirklichung soll durch entsprechende Dienstanweisung, regelmäßige Kontrolle in festen Zeitabständen sichergestellt werden.
Im zuständigen Betriebsausschuss ZBH sollte darüber berichtet werden. Zeitgleich sollte dem Stadtrat ein schriftlicher Bericht über den jeweils aktuellen Zustand dieser Gewässer zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

Angeregt durch kritische Bürger hat die Fraktion WIR für Marl, mehrere Besichtigungen von Gewässern und deren Umfeld durchgeführt:
1. der See in der Stadtmitte, vor dem Rathaus und der Hotelanlage
2. der Volkspark
3. der Teich an der Loemühle
4. der Gänsebrink.
Die Werbung bei Besuchern unserer Stadt durch die Schönheit und die Sauberkeit dieser Parkanlagen sollte nicht unterschätzt werden.
Das Aussehen erzeugt einen prägenden Eindruck für das Wohlbefinden und die Verbundenheit der Einwohner Marls mit ihrer Stadt.
Im ZBH wurde über den Zustand des Gänsebrink von der Verwaltung berichtet.
Herr Seckler erklärte, mit der Verbesserung des ökologischen Zustandes des Teiches seien größere Baumaßnahmen/Erdbewegungen verbunden. In dem betroffenen Bereich wäre auch eine Altlast - eine ehemalige Deponie - vorhanden, die im Zuge der Maßnahme mit saniert werden müsse. Aus diesem Grund sei mit sehr hohen Kosten zu rechnen. Von der dort befindlichen ehemaligen Deponie gingen derzeit aber keine Gefahren aus, so dass man dort nicht zwangsläufig tätig werde müsse.

Abholzungen an der Drewerstr. in Marl

An der Abholzung des Wildwuchses an der Drewerstr. ist ja nun leider nichts mehr zu ändern. Eines der letzten Rückzugsgebiete für Kleintiere und Vögel in dem Bereich vernichtet. Heute habe ich mir den traurigen Rest um den kleinen ehem. Bauernhof einmal angesehen und festgestellt, dass dort noch einige alte Eichenbestände vorhanden sind, die aber wohl auch noch weichen sollen.

Auch wenn ein kleiner Teil neben dem Grundstück wohl bleiben kann, so ist die Abholzung der alten Eichen, aus meiner Sicht, nicht tragbar.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Marl hat eine Baumschutzordnung – deren genaue Auslegung mir leider nicht bekannt ist – die gerade alte Baumbestände, die schützenswert sind, (und dazu zähle ich pers. diese wohl recht alten Eichen) vor Abholzung bewahren soll. Ist das in diesem Fall nicht der Fall? Gibt es keine Möglichkeiten diese Bäume zu retten??

Was ist mit dem Fachwerkgebäude, das über der Scheunentür eine Inschrift in, meiner Meinung nach, sehr altmodischem Schriftdeutsch trägt? Ich meine dort auch eine Zahl erkannt zu haben die auf den Bau um Siebzehnhundertirgendwas schließen lässt. Da es schwarz auf schwarzem Grund ist, ist dieses aber mehr geraten als gelesen. Besteht hier nicht schon Denkmalschutz, zumindest für Teile des Gebäudes. Auch sollen dort Fledermäuse, Spechte und sogar eine Eule auf dem Grundstück und im Gebäude beheimatet sein. Kann man so etwas wirklich guten Gewissens abreißen? Brauchen wir wirklich gerade dort, auf Kosten der Natur und Artenvielfalt bei Kleintieren und Vögeln, weiter Wohnfläche?? Haben wir nicht genügend Leerstände im Stadtgebiet??

Das bereits zerstörte Areal kann nicht mehr gerettet werden. Igel & Co. sind vermutlich bei der Aktion umgekommen oder abgewandert. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie zu prüfen ob diese letzte kleine Bastion nicht erhalten werden kann um der Natur hier ein bisschen Rückzugsgebiet zu belassen. Bäume dieser Art brauchen weit über ein Menschenleben um die Größe zu erlangen die sie in diesem Bereich haben. Wir Menschen brauchen diese Sauerstoffspender zum überleben. Wer gibt uns das Recht solche Altbestände zu zerstören? Mag das Gebäude nur bedingt Interessant für eine Rettung sein. Das Umfeld ist es allemal.
Diesen Brief erhielt die Fraktion Bürgerliste WIR für Marl von einem besorgten Bürger. Wir haben uns im Fachausschuss von Anfang an gegen den Bebauungsplan eines bekannten Marler Exbankers ausgesprochen. Wir waren im Fachausschuss nicht alleine, die ihre Kritik am Bebauungsplan äusserten. Nach einen Gespräch in der Rudimo Geschäftsstelle sind dann die anderen Kritiker umgefallen und haben im Stadtrat für den Bebauungsplan und damit für die Abholzungen gestimmt.

Das Gemeinwohl hatte gegen die Interessen eines bekannten Unternehmers im Stadtrat wieder mal keine Schnitte.